Die Gemeinde plant ein neues Baugebiet für junge Einwohner. Bedarf ist für mindestens zehn Grundstücke, möglich sind derzeit aber nur sechs.
Das Interesse, in der Gemeinde Ahrenshöft zu bauen, ist groß.Ungewöhnlich viele Zuhörer hatten sich zur Gemeindevertreter-Sitzung eingefunden. Dabei handelte es sich durchweg um junge, ortsansässige und bauwillige Interessierte, die mehr über das geplante Baugebiet Nr. 8 (Ecke Moorweg/Schulweg, östlich der Straße Schoolkoppel) erfahren wollten.
„Wir haben uns verschiedene Flächen angesehen, diese kommt als einzige in Frage“, berichtete Bürgermeister Manfred Peters. Dabei hätten Emissionen und das Wohlbefinden der Anwohner eine Rolle gespielt. Eine frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung hatte es gegeben, der F-Plan ist erstellt. Abgeteilt werden sollen auf dem 1,22 Hektar großen Gelände in einem ersten Bauabschnitt zehn Grundstücke. Eine neue Statistik von Land und Kreis und eine Nachberechnung für die Jahre 2015/2016 aber hätte nun ergeben, dass nur noch sechs Wohneinheiten möglich seien. „Das ist wirklich ärgerlich“, so Peters, denn das Interesse junger Ahrenshöfter sei viel höher. Ein weiterer Bereich östlich der zu bebauenden Fläche, für den der Emissionsschutz derzeit aber noch nicht ausreichend sei, bietet die Möglichkeit für einen eventuellen zweiten Bauabschnitt – aber eben erst ab 2025. Peters: „Wir wollen versuchen, mit der Landesplanung einen Termin zu machen.“
Detaillierte Informationen gab es von Ellen Jappsen, Dipl.-Ing. Architektin bei der Firma Jappsen, Todt, Bahnsen in Husum. Vorgesehen sind auf den eingegrünten Grundstücken Einzelhäuser in einer eingeschossigen Bauweise. Je Wohngebäude ist nur eine Wohneinheit zulässig. Alle haben eine Firsthöhe von neun Metern. Für die Gebäude im Norden (Planzeichnung) gilt eine Traufhöhe von 3,50 Metern, während die Traufhöhe für die drei Gebäude im südlichen Bereich entfalle. Hier ist daher der Bau von drei sogenannten Stadthäusern möglich, ergänzte Bürgermeister Peters. „Wir haben lange diskutiert, wollten den Anwohnern der Straße Schoolkoppel auf keinen Fall Stadthäuser vor die Nase setzen.“ Daher habe man sich aus Nachbarschaftsschutz-Gründen so festgelegt.
Die Grundflächenzahl, so fuhr Ellen Jappsen fort, beträgt 0,25, sie darf gegebenenfalls um 50 Prozent auf 0,375 überschritten werden. Die Sockelhöhe der Gebäude beträgt maximal 0,30 Meter ab mittlerer Gradientenhöhe des zum Gebäude gehörenden Straßenabschnittes bzw. der Gehweghöhe. Zur Gebäudegestaltung: Zulässig sind Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit einer Neigung von 30 bis 50 Grad. Erlaubt sind einfarbige, matte, nicht-glänzende Eindeckungen mit Dachpfannen in den Farben Schwarz oder Anthrazit, Solaranlagen sind ebenfalls erlaubt. Für die Fassaden ist ein einfarbiges Verblendmauerwerk in den Farben Rot bis Rotbraun, Braun, Weiß und Anthrazit gestattet, auch Holz- und Glaselemente sind zulässig. Ab Erdgeschossdecke sind andere Fassadenverkleidungen in den Farben Rot bis Rotbraun, Braun, Weiß und Anthrazit möglich.
Für die 12.280 Quadratmeter (die Grundfläche für die Bebauung beträgt 10.485 Quadratmeter, die Verkehrsfläche 1691 Quadratmeter) ist eine Ausgleichsfläche von 2.800 Quadratmetern nötig.
Da es sich bei der neuen Straße in das Baugebiet um eine Sackgasse handeln wird, ist am oberen Rand des Baugebietes ein Streifen von drei Metern Breite mit einem 1,50 Meter breiten Steig als Spazierweg geplant.
Am Ende fassten die Gemeindevertreter einstimmig den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 8. In einer Arbeitssitzung hatte die Gemeinde zuvor Kriterien für die Vergabe und den Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet 8 besprochen (siehe Infokasten). Auch sie wurden so beschlossen. Die Planungen gehen nun in die nächste Runde.
Manfred Peters wies darauf hin, dass die Flächen-Übergabe an die Gemeinde erst für den 1. Januar 2018 geplant sei. „Und auch im Winter passiert nichts.“ Dennoch zeigte er Verständnis für die Bauwilligen. „Die jungen Leute wollen loslegen. Aber wir sollten abwarten, ob es nun zehn oder nur sechs Grundstücke werden. Und, wo wir anfangen sollen.“
Baugebiet: Vergabe- und Verkaufskriterien
- Der erste Wohnsitz muss auf dem Grundstück angemeldet sein.
- Die Grundstücksvergabe erfolgt gemäß eingegangener Reihenfolge der Interessenbekundungen laut Interessenliste.
- Der Erwerber muss mindestens drei Jahre in Ahrenshöft gewohnt haben, oder
- Am Tag der Interessenbekundung beim Bürgermeister seit mindestens drei Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in der Gemeinde Ahrenshöft nachgehen, oder
- Mindestens ein Jahr ehrenamtlich in der Gemeinde Ahrenshöft tätig gewesen sein.
- Verkauf nur für Eigennutzung.
- Fertigstellung des Wohnhauses innerhalb von fünf Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrages. Sonst Rückübertragung an die Gemeinde Ahrenshöft auf Kosten des Käufers.
- Konventionalstrafe in Höhe von 40.000 Euro/Wohneinheit, wenn das bebaute Grundstück oder Teile davon innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung veräußert werden.
- Über Härtefallregelungen beschließt die Gemeindevertretung im Einzelfall.
Quelle: Aus der Redaktion der Husumer Nachrichten, erstellt am 05.Okt.2017 | 13:00 Uhr von Stephan Bülck https://www.shz.de/17997116 ©2017