Am 06.05.2020 informierte das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein die Gemeinde Ahrenshöft,dass unser schöner Dörpskroog mit dem Backhaus, ab dem 06.05.2020 zu den geschützten Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzes für Schleswig-Holstein gehören.
Die beiden Gebäude sind in die Liste der Kulturdenkmaler des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen wurden.
In Zukunft wird die Gemeinde mit der Denkmalpflege zusammenarbeiten.
Wir freuen uns, dass es auch künftigen Generationen möglich ist, den nach einem Brand um ca.1900 neu erbauten Dörpskroog,
sowie das Backhaus langfristig zu erhalten und angemessen zu nutzen.
Die Gebäude werden wie bisher gepflegt und instandgesetzt, allerdings sind bei Veränderungen in oder an diesen Gebäuden ab sofort
Genehmigungen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Die Internet-AG